Landesumweltanwaltschaft Salzburg |
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Sehr geehrte Damen und Herren, aus Anlass der Gesetzesnovelle der oberösterreichischen Landesregierung, mit welcher dem OÖ Umweltanwalt wichtige Parteirechte im europäischen Gebiets- und Artenschutz nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie entzogen werden sollen, haben die Österreichischen Umweltanwaltschaften eine Online-Petition gestartet. Damit soll nicht nur auf die Problematik der Aarhus-Umsetzung in allen Bundesländern aufmerksam gemacht werden, sondern auch darauf, dass ein Entzug von Parteirechten bei den Umweltanwaltschaften ein massiver Rückschritt im Naturschutz wäre und zu einer tatsächlichen Verschlechterung für die Natur führen würde. Die Beteiligung von NGOs im europäischen Naturschutz ist unverzichtbar und wichtig. Doch für hunderte Naturschutzverfahren nach EU-Recht pro Jahr fehlen oftmals die zeitlichen, personellen, finanziellen, rechtlichen und fachlichen Ressourcen. Wenn also Umweltanwaltschaften nicht mehr an Naturschutzverfahren teilnehmen dürften und NGOs faktisch nicht teilnehmen können, verliert die Natur ihre Stimme! Die konsequente und konstruktive Teilnahme der Umweltanwaltschaften, auch an vielen kleinen Naturschutzverfahren, sichert die hohe fachliche Qualität der Verfahren und sorgt für Kontinuität, Sachlichkeit und Berechenbarkeit in allen Verfahren. Deshalb fordern wir die uneingeschränkte Beibehaltung der Kompetenzen der OÖ- und aller Umweltanwaltschaften! Wenn Sie diese Petition mit ihrer Unterschrift UNTERSTÜTZEN, erhalten Sie einen Bestätigungslink. Falls Sie diesen nicht erhalten, prüfen Sie bitte auch ihren Spam-Ordner. WICHTIG:Bitte die Petition unbedingt auch TEILEN und WEITERLEITEN. Mit herzlichen Grüßen im Namen aller Umweltanwaltschaften Das Team der LUA-Salzburg
Landesumweltanwaltschaft Salzburg
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