Pinzgau!
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Dienstag, 04. März 2008

Räumung von Fließgewässern und kleinen Bächen!

Leider ist es noch immer zu beobachten, dass einige Genossenschaften und private Grundeigentümer im Spätherbst und im Winter unsachgemäße Räumungen von Fließgewässern und kleinen Bächen mit großen Maschinen durchführen. 

 
 
Es wird der Lebensraum für Fische und Kleinlebewesen zerstört und oft entsteht ein geradliniges Bachbett, das eine naturferne, monotone Gewässerstrecke mit fehlender Ufervegetation darstellt.
 

Gerade zu dieser Zeit hat die heimische Bachforelle ihr Laichzeit und wandert mühevoll in noch wenig übrig gebliebenen naturnahen Bächlein um sich fortzupflanzen. Oft sind solche Wanderungen durch Einbauten, etc. nicht mehr möglich und so besetzt der Fischereibewirtschafter mit hohen finanziellen Mitteln Forellenbrütlingen aus heimischen Fischzuchtanlagen um den Fortbestand der heimischen Fischfauna zu garantieren. 

Diese Bemühungen werden jedoch durch solche Räumungen zunichte gemacht. Jedes Fließgewässer und noch so kleines Wiesengerinne stellt einen Lebensraum für Fische und deren Nährtiere dar und gehört zu einem Fischgewässer. Sollte eine Räumung unumgänglich sein, so ist jedenfalls der Fischereibewirtschafter termingerecht davon in Kenntnis zu setzen, damit dieser eine Befischung mit einem Elektroaggregat organisieren kann.

Für die Verwendung eines E-Gerätes ist eine Genehmigung mit entsprechenden Auflagen (sorgfältige Hälterung der Fische, etc.) beim Salzburger Landesfischereiverband einzuholen. Die Fische können so zwischenzeitlich übersiedelt werden und kann so der entstehende Schaden verringert werden und der Verursacher hat weniger Entschädigung zu bezahlen. Bei einer sachgemäßen Räumung eines Bachbettes ist auf die Laichzeiten unserer heimischen Fischarten zu achten und könnte sich auf die Beseitigung massiver Schlammbänke beschränken, um nicht die gesamte vorhandene naturbelassene Ufervegetation zu zerstören. Lieber Fischer, solltet Ihr eine Räumung eines Fließgewässers bzw. eines kleinen Gewässers beobachten, meldet es bitte den zuständigen Fischereiberechtigten oder einen Fischereiaufsichtsorgan, die werden dann die notwendigen Schritte in die Wege leiten. 

Stefan Magg - Fischereimeister